Beurkundungen

Beurkundungen

Die von Notaren aufgenommenen Urkunden (Notariatsakte, Protokolle und sonstige notarielle Beurkundungen) sind öffentliche Urkunden. Diese begründen nach der Zivilprozessordnung vollen Beweis dessen, was darin amtlich erklärt oder von der Urkundsperson bezeugt wird. Dadurch dienen Beurkundungen sowohl der Streitvermeidung als auch der leichteren Rechtsdurchsetzung strittiger Rechte.

Gewisse Rechtsgeschäfte können nur in Form öffentlicher Urkunden errichtet werden, so etwa Ehepakte und Erbverträge, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge, aber auch die Errichtung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Ebenso stellt die für die grundbücherliche Durchführung von Immobilienkaufverträgen erforderliche Unterschriftsbeglaubigung eine öffentliche Beurkundung dar.

" Der Rat des Notars ist eine Investition, die sich lohnt. Mit Sicherheit."

Aufgaben

  • Notariatsakte
  • Protokolle von Gesellschaftsversammlungen
  • Beglaubigungen
  • Verlosungsprotokolle

Rechtstipps: Wussten Sie, dass Unterschriftsbeglaubigungen beim Gericht

teurer sind als beim Notar?

Verschwiegenheit, Unparteilichkeit und Objektivität

Juristische Sorgfalt für Ihre Sicherheit

zur Terminvereinbarung